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Schwerpunkte

Meine bisherige Tätigkeit umfasst viele unterschiedliche Beratungsfelder. Die Schwerpunkte meiner Arbeit liegen in den Bereichen Handelsvertreter- und Außendienstrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Kapitalanlagerecht, sowie Vertragsrecht im Allgemeinen.


Handelsvertreterrecht, Außendienstrecht

Sie sind Handelsvertreter und haben Fragen zum Vertriebsrecht oder Arbeitsrecht im Außendienst? Sie haben ein Problem mit Ihren vertraglichen Ansprüchen, die sich aus Ihrem Arbeitsvertrag oder auch nach einer Kündigung dieses Vertrages ergeben könnten?

Das Handelsvertreter- und Außendienstrecht ist ein großes, und ohne Fachkenntnisse unübersichtliches Rechtsgebiet.
Ich berate Sie umfassend und eingängig bezüglich der vertraglichen Ansprüche aus Ihrem bestehenden oder gekündigten Arbeitsvertrag, hinsichtlich Ausgleichsansprüchen, Provisionszahlungspflichten, Herausgabepflichten des Buchauszuges oder etwaiger Verjährungsfristen.

Selbstverständlich prüfe ich Ihre Vertriebsverträge auch schon im Vorfeld und begleite Sie bei den Verhandlungen zum Abschluss eines Handelsvertretervertrages. Beispielsweise bei der Festlegung von für Sie wirtschaftlich vorteilhafte Rechten und Pflichten, bezüglich Ihrer Provisionen und der Vereinbarung zu Kunden- und Gebietsschutz. 

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Sie möchten sich selbständig machen und und suchen die für Ihr Geschäftsmodell passende Gesellschaftsform? Sie würden gerne Ihre persönliche Haftung dabei beschränken und haben viele offene Fragen, was rechtlich zu beachten ist?

Gerne gebe ich Ihnen einen umfassenden Überblick über die für Ihr geplantes Unternehmen in Frage kommenden Rechtsformen. Was passt zu Ihrem Geschäftsmodell? Was sind die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform, wo liegen die Risiken?

In Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten (Betriebswirten und Steuerberatern) begleite ich Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans, berate Sie umfassend über die Vor- und Nachteile der verschiedenen, in Ihrem Fall empfehlenswerten, Gesellschaftsformen und unterstütze Sie bei der Erstellung sämtlicher Unterlagen, die Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit benötigen.

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Versicherungsrecht

Sie haben einen Versicherungsschaden und Ihre Versicherung leistet nicht oder nicht in voller Höhe?

Leider kennen dieses Problem viele meiner Mandanten: Jahrelang zahlen sie in eine Versicherung ein, doch im Schadensfall zahlt diese dann nicht.
Dieser Umstand kann Sie in vielen Bereichen des Versicherungsrechts treffen. Fast alltäglich tauchen diese Fälle im Sachversicherungsrecht und Personenversicherungsrecht auf.

Schnell kostspielig und manchmal auch existenzbedrohend werden solche Leistungsverweigerungen oder -verzögerungen der Versicherungen besonders bei Personenversicherungen wie z.B. Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
In diesen Fällen sollte zeitnah gehandelt werden, um finanzielle Probleme rechtzeitig abzuwenden.

Aber auch Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport-, Speditions- oder die Kreditversicherung zahlen im Schadensfall manchmal gar nicht, gelegentlich nur einen Teil des Schadens oder mit unangemessener zeitlicher Verzögerung.

Gerne prüfe ich Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag, übernehme für Sie die Kommunikation mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und setze Ihre Ansprüche bei Bestehen auch gerichtlich durch.

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Kapitalanlagerecht

Sie haben in eine Kapitalanlage investiert und Ihr Geld verloren?

Oftmals werden Kapitalanlagen - z.B. Immobilien oder Fonds - dem Anleger mit leeren Versprechungen wie „Das finanziert sich von selbst!“ oder „Sie gehen keinerlei Risiko ein!“ schmackhaft gemacht. Am Ende stehen Sie aber mit leeren Händen da.

Um den Anleger vor den Folgen einer Falschberatung und auch vor unseriösen Angeboten zu bewahren gibt es viele Vorschriften, die den Anleger schützen sollen. Ist der Vermögensschaden beispielsweise aufgrund einer Pflichtverletzung des Anlageberaters entstanden, so hat der Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein solcher Anspruch muss vor Ablauf etwaiger Verjährungsfristen geltend gemacht werden.

Wenn Sie einen fachkundigen Anwalt suchen, der Ihre Ansprüche überprüft, sind Sie bei mir genau richtig. Gerne prüfe ich individuell Ihren Einzelfall und zeige Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf, um Ihre Ansprüche gegen die jeweiligen Gegner geltend machen zu können.

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Allgemeines Vertragsrecht

Sie haben z.B. einen Handwerker mit einer Baumaßnahme beauftragt und stellen nach der Fertigstellung Mängel fest?

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt meiner Arbeit ist das allgemeine Vertragsrecht, das viele verschiedene Bereiche umfasst.
Klassisch verbindet man damit Kaufverträge, Werk- oder Mietverträge. Zum Bereich des allgemeinen Vertragsrechts gehören aber auch weitere Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie zum Beispiel Leasing- und Franchiseverträge.

Aus jeder vertraglichen Vereinbarung ergeben sich vertragliche Pflichten. Verletzt eine Vertragspartei eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung, indem sie nicht leistet oder nur schlecht leistet, ergeben sich beispielsweise Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder auch Schadensersatz.

Gerne prüfe ich Ihre bestehenden Verträge  auf Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln und setze Ihre berechtigten Ansprüche für Sie durch. Weiterhin prüfe für Sie Anfechtungsgründe und Verjährungsfristen von Verträgen und erstelle Ihnen wirksame Verträge im Rahmen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit.

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Weitere Dienstleistungen

Haben Sie als Selbständige/r ständig das Problem mit unbeglichenen Forderungen? Sie schreiben Mahnungen und die Rechnungen werden oftmals trotzdem nicht beglichen?

Eine verschlechterte Zahlungsmoral, teilweise bedingt durch immer schärferen Konkurrenzdruck und damit verbunden die Überschreitung von Zahlungsfristen, ist inzwischen sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen tägliche Praxis. Immer mehr private und gewerbliche Gläubiger fallen mit ihren Forderungen aus. Dies kann mitunter zu wirtschaftlich bedrohlichen Situationen führen.

Damit aus der Zahlungsverzögerung kein Zahlungsausfall wird, sollten Sie schon bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen reagieren. Je früher sie tätig werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie ihre Forderungen realisieren können. Als Rechtsanwalt mit einschlägigen Vorkenntnissen kann ich ihnen helfen, Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen und -sofern erforderlich- vor Gericht durchzusetzen.

So prüfe ich zunächst Ihre ausstehende Forderung auf deren Durchsetzbarkeit und fordere Sie dann beim Schuldner ein. Ferner begleite ich Ihren Fall bis hin zur Zwangsvollstreckung und überwache etwaige Zahlungseingänge für Sie. Sie haben den Vorteil, dass Sie für das komplette Verfahren nur einen einzigen verantwortlichen Ansprechpartner haben. So bleibt der Vorgang für Sie übersichtlich und ihr Anspruch wird wirtschaftlich vorteilhaft durchgesetzt.

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